Sonntag, 26. April 2020

Kontaktsperre

Also, eigentlich gibt es die nicht so wirklich innerhalb der eigenen vier Wände, still und heimlich kurz vor Ostern geändert, aber - natürlich! - nicht breitgetreten und veröffentlicht, wie jeden anderen Shysz! Nein, DAS wäre ja unverantwortlich, das muss schon jeder Bürger jeder selber lesen und sich informieren!

Und wieviele deshalb allein sind!

Dabei steht HIER:

Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen und Versammlungen?

Veranstaltungen und Versammlungen zeichnen sich durch eine gewisse Struktur und Organisation aus. Typischerweise haben Sie einen Leiter/Organisator/Verantwortlichen und einen festlegten Rahmen. Als Veranstaltung wird man daher z.B. ein Konzert, eine Autorenlesung, einen Diskussionsabend anzusehen haben. Veranstaltungen und Versammlungen, die diese Kriterien erfüllen, sind generell, also sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich (also in nicht allgemein zugänglichen Gebäuden und in Wohnungen oder im eigenen Garten) unzulässig.


Wie unterscheiden sich davon Zusammenkünfte und Ansammlungen?


Zusammenkünfte und Ansammlungen sind als solche Treffen von Menschen zu sehen, die einen weniger strukturierten Rahmen haben. Beispiele wären ein Abendessen mit Freunden oder auch eine Geburtsfeier in einem gewöhnlichen Umfang. Zusammenkünfte und Ansammlungen, die diese Kriterien erfüllen, sind derzeit gemäß nur im öffentlichen Raum verboten und im privaten Bereich nicht untersagt. Auch für den privaten Bereich gilt allerdings der Appell, soziale Kontakte zu reduzieren, soweit das irgend geht. Derzeit scheint dieser Appell zu fruchten und die Menschen in unserem Land verhalten sich auch in ihrem privaten Bereich sehr vernünftig und dem großen Risiko angemessen. Sollte sich jedoch zukünftig ergeben, dass viele Uneinsichtige nun im privaten Bereich zu ausufernden Feiern usw. einladen und so ihre Mitmenschen gefährden, dann müsste über eine Ausdehnung des Verbots von Zusammenkünften/Ansammlungen auch für den privaten Bereich nachgedacht werden.
Davon abgesehen dürften allerdings schon heute im Ausnahmefall auch Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, z.B. wegen einer außerordentlich großen Besucherzahl, wegen eines „Festprogramms“ mit Auftritten von Künstlern oder wegen sonstigen „Eventcharakters“, als Veranstaltungen anzusehen sein, so dass sie schon heute auch im privaten Bereich unzulässig sind.

Ich finde, 1-2 Mal im Monat sich mit EINEM Pärchen zu treffen, ist eine enorme Reduktion! Und wieviele Menschen alleine zu Hause sind dadurch, Singles, Witwer und Witwen... Klar soll man sich nicht zwei Stunden mit dem, dann wieder zwei Stunden mit dem und dann wieder zwei Stunden mit wieder wem anders treffen (OBWOHL das ja GENAU SO in der Öffentlichkeit erlaubt wäre, aber eben nicht zielführend und nicht sinnvoll), aber ich denke, das kann jeder in einem verantwortungsvollen Rahmen für sich selbst entscheiden.

Klar, dass ich mit meiner Omi, wenn sie denn wieder nach Hause kommt, nur durchs angekippte Schlafzimmerfenster rede, das uns quasi als Spuckschutz dient und sie nicht besuche.

Aber ich fühle mich ja bei dem schönen Wetter weder auf dem Rad noch als Fußgänger sicher, so bescheuert, wie sich die Völker verhalten. Da finde ich einen netten Grillabend mit einem weiteren Pärchen zu viert mit Abstand und ohne Umarmen und Kontakt aber wirklich angenehmer.

2 Kommentare:

  1. In gewissen Grenzen kann man und muss man schon selbst bzw. einvernehmlich mit den Freunden entscheiden, was man für geboten bzw. für verträglich hält. Was sollen die Virologen bzw. die Politik schon Anderes sagen außer "Nah-Kontakte möglichst vermeiden"? Empfehlen kann sie Kontakte ja wohl nicht.

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    1. Nein, aber man kann selbst mal tätig werden, ich finde es schon erschreckend... Aber gut, da gehen ja die Meinungen auch auseinander. ;-)

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